Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle regelt, wie viel Unterhalt einem Kind zusteht. Die Tabelle wird meist zu Jahresbeginn aktualisiert.
Sie regelt den Kindesunterhalt für alle Unterhaltsverpflichteten, deren monatliches Nettoeinkommen maximal 11.000,- € beträgt. Bei über dem Betrag vom 5.500,-€ liegendem Einkommen wurde der Kindesunterhalt bisher individuell nach dem konkreten Bedarf des Kindes ermittelt. Im September 2020 hat der BGH (Bundesgerichtshof) jedoch seine Rechtsprechung (vgl. BGH Beschluss vom 16.09.2020 Aktenzeichen XII ZB 499/19) geändert und lässt jetzt auch bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen bis zu einem Einkommensbetrag in Höhe von 11.000,-€ monatlich die sukzessive Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle zu.
Die Düsseldorfer Tabelle wird bei allen Unterhaltsberechnungen bezüglich Kindesunterhalt zugrunde gelegt. Die ab dem 01.01.2023 geltende Düsseldorfer Tabelle wurde bereits veröffentlicht. Doch in jedem Oberlandesgerichtsbezirk wird die Tabelle etwas anders ausgelegt. Das für Berlin zuständige OLG, das Kammergericht, hat zuletzt zum 01.01.2022 seine aktuellen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichts 2022 veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass die neuen Leitlinien im Januar 2023 durch das Kammergericht veröffentlicht werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Unterhaltsberechnung stimmt und Alimente in der korrekten Höhe ausbezahlt werden. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Unterhaltszahlungen optimieren.
Weitergehende Informationen und die aktuellen Zahlen gibt es hier: Düsseldorfer Tabelle 2023
Mit Beschluss vom 27.11.2014 hat der BGH entschieden, dass bei der Rückforderung Schenkungen der Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind zur Bedienung eines Immobilienkredits nur der Tilgungsanteil, nicht jedoch die Zinsen zurückgefordert werden können.
Diese Schritte helfen, das Verfahren zu beschleunigen: