Sie haben Fragen zum Sozialrecht?
- Die Krankenkasse fordert von Ihnen Beiträge nach und Sie wollen diese reduzieren?
- Sie sind über 55 und wollen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren?
- Schonvermögen bei Bürgergeld und Grundsicherung - Sie möchten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen, obwohl Sie Rücklagen haben?
- Erben und Bürgergeld (bisher Hartz 4) - Sie bekommen Bürgergeld (bisher Hartz IV) und haben jetzt geerbt?
- Sie haben einen Angehörigen mit einer Behinderung und wollen ein Behindertenstament machen?
- Sie sollen Unterhalt bezahlen für Ihre pflegebedürftigen Eltern?
- Sie möchten von einer privaten Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln?
Wir beraten Sie zu all diesen und natürlich auch vielen weiteren Fragen kompetent, zuverlässig und individuell. Dabei berücksichtigen wir Ihre ganz persönliche Situation und erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben. Als Anwälte vertreten wir Sie gern als Bevollmächtigte im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren bei der Behörde oder als Prozessbevollmächtigte vor Gericht.
Sozialrecht – Ihr gutes Recht
In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz: „Die sozialen Rechte sind weitestmöglich zu verwirklichen“ – dieser Programmsatz findet sich im Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB I). Doch soziale Rechte verwirklichen sich häufig nicht von selbst. Viele Menschen wünschen sich deshalb professionelle Hilfe und Beratung. Wir möchten Sie gern dabei unterstützen, dass Sie die Ihnen zustehenden sozialen Rechte verwirklichen können.
Das Sozialrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die der Absicherung persönlicher Risiken dienen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Hinfälligkeit im Alter, Hinterbliebenenabsicherung, Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Armut. Es dient auch der Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen wie Schwangerschaft, Kindererziehung, Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Ausbildung, Studium, Erwerbsleben, geringer Verdienst, berufliche Neuorientierung, Renteneintritt und vieles mehr.
Sozialrechtliche Ansprüche entstehen zum Beispiel gegenüber den Trägern der Sozialversicherung: Arbeitsagenturen, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Pflegekassen oder Trägern der Grundsicherung wie JobCenter oder Sozialamt.
Ein weiterer wichtiger Bereich des Sozialrechts sind neben den Leistungen der Sozialversicherung auch die sozialrechtlichen Beziehungen zwischen verschiedenen Parteien. Dazu gehören beispielsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Krankenkassen als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung, die freiwillig oder pflichtversicherten Selbständigen und die Sozialversicherungsträger.
Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen, die Beurteilung des Status von Arbeitnehmern oder Auftragnehmern und die Beurteilung der Versicherungspflicht von Selbständigen werden durch das Sozialversicherungsrecht geregelt.
Privates Personenversicherungsrecht
Auch gegenüber privaten Versicherungen können Ansprüche entstehen zum Beispiel aus Versicherungen gegen Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung. Oft entstehen rechtliche Schwierigkeiten beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung oder umgekehrt. Wir beraten Sie gern, rufen Sie uns einfach an.
Mehr zum Sozialrecht
Sie suchen weitergehende Informationen zum Sozialrecht? Hier haben wir einiges für Sie zusammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Bürgergeld (bisher Hartz 4) und Sozialamt
- Erben und Sozialamt
- Behindertentestament
- Bedürftigentestament
- Elternunterhalt
Und hier finden Sie Informationen zu unseren weiteren Fachgebieten: