Unser Honorar richtet sich nach der mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung oder der anwaltlichen Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG). Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten, rufen Sie uns am besten an. Schon vorher beantworten wir gern am Telefon oder per E-Mail die folgenden Fragen:
- ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind,
- welche Unterlagen Sie mitbringen sollten und
- was die Beratung kostet.
Dieses Telefonat ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Sie.
Das kostet es
Für die erste Beratung nehmen wir uns für Sie in der Regel eine Stunde Zeit und berechnen pauschal 210,-€ plus Mehrwertsteuer, also 249,90 €. Für die weitere Beratung oder Tätigkeit berechnen wir in der Regel 300,- € plus Mehrwertsteuer, also 357,- € je Stunde. Die weitere Vergütung berechnen wir im 5-Minutentakt. Mindestens berechnen wir die Vergütung nach dem RVG, die sich in der Regel nach dem Gegenstandswert richtet.
Für die Beratung und für die weitere Tätigkeit schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung. Das RVG, die anwaltliche Gebührenordnung, sieht im Erbrecht und Familienrecht üblicherweise vom sogenannten Streitwert abhängige Gebühren vor. Im Sozialrecht gibt es sogenannte Rahmengebühren. Bei der Erstberatung können wir ermitteln, was eine weitere Beratung, ein Verfahren oder eine außergerichtliche Tätigkeit kosten würde. Diese Kosten sind individuell und von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Deshalb können wir die Höhe dieser Kosten erst anhand von weitergehenden Informationen abschätzen. Gern können Sie bei uns auch mit EC-Karte bezahlen.
Prozesskostenhilfe
Für gerichtliche Verfahren können Sie mit unserer Hilfe Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Über den Antrag entscheidet das Gericht. Es kann Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung gewähren. Diese Beihilfe deckt die Kosten des Verfahrens nicht immer vollständig. Wir besprechen mit Ihnen vor dem Verfahren, welche finanzielle Risiken damit verbunden sind.