
Herzlich willkommen bei den Berliner Fachanwälten Susanne Janssen und Thomas Staudacher. Ihr Vorteil: Wir vertreten nicht nur ein Fachgebiet, sondern gleich drei. Denn beide sind wir Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Viele Rechtsfälle erfordern Fachwissen in diesen drei Rechtsgebieten. Wir sind eine der wenigen Kanzleien Berlins, die diese drei Rechtsgebiete bündeln. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Wir legen großen Wert auf persönliche Beratung. Denn nur, wenn wir Ihre persönliche Situation genau kennen, können wir fundiert Auskunft geben. Im Gespräch oder per Mail können Sie alle Fragen stellen. Wir beraten Sie ganz individuell auf Ihre Lebenssituation bezogen.
Beratung auch per Video mit Jitsi oder am Telefon
Wir beraten Sie gerne auch per Video, telefonisch oder schriftlich. Für die Beratung per Video nutzen wir die Opensource Anwendung Jitsi, DSGVO-konform auf unserem eigenen Server in Deutschland.
Sie erreichen uns sowohl telefonisch zu unseren Telefonzeiten als auch per Mail, Fax oder über das elektronische Anwaltspostfach. Gern vereinbaren wir mit ihnen einen Beratungstermin. Bitte schicken Sie uns dazu eine Anfrage per Mail mit Ihrer Rückrufnummer oder rufen Sie uns an.
Sie brauchen ein Testament? Sie sind enterbt worden und möchten Ihren Pflichtteil beanspruchen? Wir beraten Sie gern.
Sie möchten sich scheiden lassen und wollen wissen, was es kostet? Wir beraten Sie ganz individuell auf Sie zugeschnitten.
Sie haben geerbt und beziehen Bürgergeld (bisher Hartz 4)? Ihr Erbe soll nicht an das Sozialamt gehen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Beide Partner der Kanzlei Janssen & Staudacher werden in diesem Jahr vom Nachrichtenmagazin FOCUS als Top-Anwälte Deutschlands empfohlen. Damit zählen Susanne Janssen und Thomas Staudacher zu den empfohlenen Anwälten für Sozialrecht in Deutschland.
Standesamtscheidung in Italien ohne Anerkennung in Deutschland wirksam
Der Bundesgerichtshof hat am 26.04.2023 entschieden, dass eine einvernehmliche Ehescheidungen vor einem italienischen Standesbeamten vom deutschen Standesamt auch ohne gerichtliche Anerkennungsentscheidung im Eheregister eingetragen werden muss.