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In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person, die Sie rechtlich in allen für Sie notwendigen Bereichen vertritt. So können Sie beispielsweise einer Person Ihres Vertrauens die Entscheidungsgewalt über Ihr Vermögen, Ihre medizinische Versorgung oder Ihren Aufenthalt geben. Das ist wichtig für alle Fälle, in denen Sie nicht mehr selber entscheiden können. Liegt dann keine Vorsorgevollmacht von Ihnen vor, so bestimmt das Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht) für Sie einen rechtlichen Betreuer (früher Vormund).

Der gerichtlich bestellte Betreuer hat die Aufgabe, Sie in verschiedenen Aufgabenbereichen wie Gesundheitssorge oder Vermögenssorge zu vertreten. Er unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichts und ist ein familienfremder Berufsbetreuer, der aus dem Vermögen des Betreuten vergütet wird.

Risiken einer Vorsorgevollmacht

Insbesondere eine umfassende Vorsorgevollmacht kann auch Risiken bergen. Eine Vollmacht zu erteilen erfordert immer ein besonderes Vertrauensverhältnis. Denn die Vollmacht birgt das Risiko, dass sie vom Bevollmächtigten missbraucht wird. Wir beraten Sie, wie Sie das Risiko durch einen Kontrollbevollmächtigten oder einen Kontrollbetreuer vermeiden können.

Vorsorgevollmacht richtig aufbewahren

Die Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und auch die Patientenverfügung gehören nicht in ein Testament, obwohl sie manchmal auch Patienten-Testament genannt werden. Ein Testament kann erst nach dem Tod des Verfassers geöffnet werden. Doch Unterlagen wie die Vorsorgevollmacht und auch die Betreuungsverfügung werden in erster Linie vor dem Tod benötigt. Vor allem die Patientenverfügung muss häufig sehr kurzfristig vorgelegt werden.

Wir beraten Sie, wie und wo Sie Ihre Vollmachten und Verfügungen am besten aufbewahren. In Ihrem Auftrag können wir Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im öffentlichen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dann sind Sie sicher, dass diese im entscheidenden Moment greifbar sind.