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Sozialversicherungspflicht

 

Wir beraten Sie zu allen Fragen der Sozialversicherungspflicht im Zusammenhang mit Ihrem versicherungsrechtlichen Status als Beschäftigte oder als Selbständige. Wir beraten zur Feststellung der Versicherungspflicht durch die Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, zum Statusfeststellungsverfahren und zu Fragen bei der Beitriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.

 

Versicherungspflichtige Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung - arbeitnehmerähnliche Selbständige

Ein Teil der Selbständigen ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Das betrifft unter anderem Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, bestimmte Handwerker, Künstler nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und arbeitnehmerähnliche Selbständige. Wir beraten Sie, ob Sie mit Ihrer individuellen Tätigkeit unter die Versicherungspflicht fallen, welche Beiträge Sie zu zahlen haben und unter welchen Voraussetzungen Sie geringere Beiträge zahlen können.

Für die Planung Ihrer Altersvorsorge beraten wir Sie, welche Leistungen Sie später aus der Versicherung als Selbständiger zu erwarten haben.

Arbeitnehmer oder Selbständiger - Scheinselbständigkeit?

  • Sie sind freier Mitarbeiter oder eine Honorarkraft?
  • Sie sind sich nicht sicher, ob Sie wirklich als Selbstständiger einzustufen sind?
  • Sie wissen nicht, ob Sie nicht doch als Arbeitnehmer gelten?

Als Arbeitnehmer oder Auftragnehmer haben Sie die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung einzuleiten. Dasselbe gilt auch für Arbeitgeber oder Auftraggeber. So können Sie prüfen lassen, ob eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder als selbständige Tätigkeit gilt.

Wir beraten Sie, nach welchen Kriterien die Rentenversicherung dies feststellt, welche Angaben Sie machen müssen und was Sie tun können, wenn Sie mit der Feststellung nicht einverstanden sind.

Wir beraten Sie auch zu Fragen der Scheinselbständigkeit und zu Beitragsnachforderungen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Sie möchten wissen, ob Sie wegen Zugehörigkeit zu einem berufsständischen Versorgungswerk von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind? Wir beraten Sie zu diesen Fragen und klären mit Ihnen, ob Sie die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen und was Sie tun können, wenn die Befreiung von der Rentenversicherung abgelehnt wird.