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Mit Urteil vom 23.06.2016 hat das BSG entschieden, dass das JobCenter nicht wegen übergegangener Unterhaltsansprüche Auskunft vom Unterhaltspflichtigen Elternteil verlangen kann,..

... wenn das JobCenter dem unterhaltsberechtigten Kind keine Leistungen gewährt. Die Auskunftspflicht setzt das Bestehen eines Sozialleistungsverhältnisses voraus, das nicht besteht, wenn das Kind seinen eigenen Bedarf aus laufend gezahltem Unterhalt und Kindergeld vollständig decken kann und daher nur Leistungen für die mit dem Kind zusammenlebende Mutter gezahlt werden.