
Die Regelbedarfe beim Bürgergeld (bisher AlG-II /Hartz IV) und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2023 erhöht.
Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht.
Das Bürgergeldgesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft. Viel mehr Vermögen als bisher bleibt anrechnungsfrei.
Die Regelbedarfe beim AlG-II /Hartz IV und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2022 erhöht.
Das Sozialschutzpaket wurde durch Gesetz vom 22.11.2021 verlängert.
Das LSG Bayern hat mit Urteil vom 19.11.2019 L 16 AS 782/16 entschieden, dass nur rechtmäßig erbrachte Leistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens zurückgefordert werden können.