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OLG München: Selbstbehalt beim Elternunterhalt 5.500 Euro

Mit Beschluss vom 06.03.2024 hat das OLG München entschieden, dass der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterhalt ab de, 01.01.2020 mit 5.500 Euro anzusetzen ist.

Das OLG begründet dies mit dem Angehörigenentlastungsgesetz nach dem ein Bruttoeinkommen bis 100.000 Euro nicht mehr zum Übergang des Unterhaltsanspruchs führt. Das OLG geht allerdings anders als bei den bisherigen Selbstbehalten davon aus, dass über dem Betrag von 5.500 Euro das verbleibende Einkommen ganz und nicht nur zur Hälfte anzurechnen ist. Lediglich zusätzliche Altersvorsorge könne abgezogen werden.

Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen. Der BGH hatte erst kürzlich zur Frage des angemessenen Unterhalts bei der Rückforderung von Schenkungen entschieden, dass dort kein Selbstbehalt in Höhe von ca. 5.000 Euro gelte.