Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 18.07.2022 Az 16 UF 65/22 entschieden, dass eine Ehe auch dann wegen Scheiterns der Ehe geschieden wird, wenn sich nur ein Ehegatte endgültig abgewendet hat und die Scheidung verlangt.
Es genügt, wenn aus dem Verhalten und den Bekundungen des die Scheidung begehrenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu dem anderen Ehegatten zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen.