Standesamtscheidung in Italien ohne Anerkennung in Deutschland wirksam
Der Bundesgerichtshof hat am 26.04.2023 entschieden, dass eine einvernehmliche Ehescheidungen vor einem italienischen Standesbeamten vom deutschen Standesamt auch ohne gerichtliche Anerkennungsentscheidung im Eheregister eingetragen werden muss.
Das Standesamt hatte die Eintragung abgelehnt, was zunächst vom Familiengericht Schöneberg bestätigt worden war. Das Kammergericht Berlin hatte dagegen das Standesamt zur Eintragung ins Eheregister verpflichtet. Der BGH hatte die Frage dem EuGH vorgelegt.