
Wer Eingliederungshilfe oder Sozialhilfe erhält und geerbt hat, muss häufig mit dem Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass rechnen. Doch die rechtlichen Hürden für die sogenannte Überleitung von Erbansprüchen sind hoch – das zeigen aktuelle Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg eindrücklich.
Viele Familien regeln die Vermögensvorsorge über General- und Vorsorgevollmachten. Das LG Ellwangen (Urt. v. 20.11.2025 – 3 O 185/25) hat nun klargestellt: Enthält eine transmortale Vollmacht eine ausdrückliche Klausel, dass der Bevollmächtigte nur gegenüber dem Vollmachtgeber, nicht aber gegenüber Dritten – also auch nicht gegenüber Erben – rechenschaftspflichtig ist, so geht nach dem Tod kein Rechenschaftsanspruch auf die Erben über. Anwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht und Vorsorgerecht wird dadurch noch wichtiger.
BSG lehnt Rückforderung von Sozialhilfedarlehen von den Erben durch Bescheid ab.
Mit Urteil vom 25.07.2025 B 8 SO 10/24 R hat das BSG entschieden, dass ein Sozialhilfedarlehen nur dann durch Bescheid zurückgefordert werden darf, wenn es durch Verwaltungsakt gewährt wurde.
OLG Köln lehnt Erbscheinsantrag des Sozialamts mit Beschluss vom 15.12.2023 ab
Das OLG Köln hat einen Erbscheinsantrag des Sozialhilfeträgers abgelehnt, da kein Antragsrecht auf einen Erbschein als Gläubiger besteht.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ab Juli 2026: was Sie vom Erbe behalten können.
Mit zwei Urteilen vom 25.09.2019 - VIII ZR 138/18 und VIII ZR 122/18 hat der BGH entschieden, ...