
Herzlich willkommen bei den Berliner Fachanwälten Susanne Janssen und Thomas Staudacher. Ihr Vorteil: Wir vertreten nicht nur ein Fachgebiet, sondern gleich drei. Denn beide sind wir Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Viele Rechtsfälle erfordern Fachwissen in diesen drei Rechtsgebieten. Wir sind eine der wenigen Kanzleien Berlins, die diese drei Rechtsgebiete bündeln. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Wir legen großen Wert auf persönliche Beratung. Denn nur, wenn wir Ihre persönliche Situation genau kennen, können wir fundiert Auskunft geben. Im Gespräch oder per Mail können Sie alle Fragen stellen. Wir beraten Sie ganz individuell auf Ihre Lebenssituation bezogen.
Beratung auch per Video mit Jitsi
Wir beraten Sie gerne auch per Video. Für die Beratung per Video nutzen wir die Opensource Anwendung Jitsi, DSGVO-konform auf unserem eigenen Server in Deutschland.
Eine telefonische Beratung eignet sich, wenn bereits eine telefonische oder Videoberatung stattgefunden hat und eine Folgeberatung vereinbart wird. Natürlich stehen wir im laufenden Mandat gerne auch für telefonische Rückfragen und Besprechungen zur Verfügung.
Sie erreichen uns sowohl telefonisch zu unseren Telefonzeiten als auch per Mail, Fax oder über das elektronische Anwaltspostfach. Gern vereinbaren wir mit ihnen einen Beratungstermin. Bitte schicken Sie uns dazu eine Anfrage per Mail mit Ihrer Rückrufnummer oder rufen Sie uns an.
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Sie brauchen ein Testament? Sie sind enterbt worden und möchten Ihren Pflichtteil beanspruchen? Wir beraten Sie gern.
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Sie möchten sich scheiden lassen und wollen wissen, was es kostet? Wir beraten Sie ganz individuell auf Sie zugeschnitten.
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Sie haben geerbt und beziehen Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld, Hartz 4)? Ihr Erbe soll nicht an das Sozialamt gehen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Grundsicherungsgeld Bürgergeld und Erben
Behindertentestament
Elternunterhalt
Viele Familien regeln die Vermögensvorsorge über General- und Vorsorgevollmachten. Das LG Ellwangen (Urt. v. 20.11.2025 – 3 O 185/25) hat nun klargestellt: Enthält eine transmortale Vollmacht eine ausdrückliche Klausel, dass der Bevollmächtigte nur gegenüber dem Vollmachtgeber, nicht aber gegenüber Dritten – also auch nicht gegenüber Erben – rechenschaftspflichtig ist, so geht nach dem Tod kein Rechenschaftsanspruch auf die Erben über. Anwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht und Vorsorgerecht wird dadurch noch wichtiger.
Wer Eingliederungshilfe oder Sozialhilfe erhält und geerbt hat, muss häufig mit dem Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass rechnen. Doch die rechtlichen Hürden für die sogenannte Überleitung von Erbansprüchen sind hoch – das zeigen aktuelle Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg eindrücklich.
Thomas Staudacher hat für das Jahr 2025 die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins erhalten.