
Das Kammergericht in Berlin hat in seinen unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2026 die neuen Selbstbehalte beim Elternunterhalt veröffentlicht
In seinem Beschluss vom 07.05.2025 (XII ZB 563/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt Stellung genommen. Das OLG Hamm hatte zuvor nach den Hammer Leitlinien 2020 für das unterhaltspflichtige Kind 2.000 € und 1.600 € für dessen Ehepartner angesetzt. Der BGH fordert zwar einen deutlichen Abstand zum Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern; im Jahr 2020 betrug dieser noch 1.400 €. Eine pauschale Erhöhung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt auf 4.850 € für das Kind und 3880 € für den Ehegatten lehnt der BGH ab.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 21.11.2024 (Az. B 8 SO 5/23 R) klargestellt, dass das Sozialamt Auskünfte von potenziell Unterhaltspflichtigen zunächst nur hinsichtlich der Einkommensverhältnisse verlangen darf. Ein weitergehendes Verlangen zu Vermögensverhältnissen ist unzulässig, solange nicht feststeht, dass die maßgebliche Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € überschritten ist.
In seinem Beschluss vom 26.09.2024 hat das OLG Bamberg darauf hingewiesen was der Sozialhilfeträger und was der Unterhaltspflichtige darlegen und beweisen muss.
Mit Beschluss vom 23.10.2024 Aktenzeichen XII ZB 6/24 hat der Bundesgerichtshof den Selbstbehalt beim Elternunterhalt niedriger angesetzt als zuvor das OLG Düsseldorf und das OLG München.
Mit Beschluss vom 06.03.2024 hat das OLG München entschieden, dass der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterhalt ab dem 01.01.2020 mit 5.500 Euro anzusetzen ist.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.04.2024 - X ZR 14723 entschieden, dass andes als beim Elternunterhalt bei der Rückforderung einer Schenkung gem. § 529 BGB dem Beschenkten nicht soviel verbleiben muss wie beim Elternunterhalt.
Standesamtscheidung in Italien ohne Anerkennung in Deutschland wirksam
Der Bundesgerichtshof hat am 26.04.2023 entschieden, dass eine einvernehmliche Ehescheidungen vor einem italienischen Standesbeamten vom deutschen Standesamt auch ohne gerichtliche Anerkennungsentscheidung im Eheregister eingetragen werden muss.
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 18.07.2022 Az 16 UF 65/22 entschieden, dass eine Ehe auch dann wegen Scheiterns der Ehe geschieden wird, wenn sich nur ein Ehegatte endgültig abgewendet hat und die Scheidung verlangt.
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Das Kammergericht in Berlin hat in seinen unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2026 die neuen Selbstbehalte beim Elternunterhalt veröffentlicht