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Sie sind geschieden oder leben von Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner getrennt? Wenn dieser eventuell zusammen mit Ihren gemeinsamen Kindern Leistungen vom JobCenter bezieht, so geht der Unterhaltsanspruch Ihres Partners und der Kinder auf das JobCenter über. Das JobCenter kann dann von Ihnen zunächst Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen fordern. Reicht Ihr Einkommen aus, um Unterhalt zu zahlen, wird das JobCenter von Ihnen die Zahlung von Unterhalt fordern.

Wir beraten Sie, ob das JobCenter von Ihnen Unterhalt fordern kann. Außerdem klären wir für Sie, wie viel Sie bezahlen müssen und was Sie gegen die Unterhaltszahlung einwenden können. Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit der Unterhaltsstelle des JobCenters, so vertreten wir Sie.