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Wir beraten Sie, wenn Sie Fragen haben zur sozialrechtlichen Situation von behinderten Menschen. Das Sozialgesetzbuch 9 sieht vor, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Leistungen haben, um ihre Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Dasselbe gilt auch für Menschen, die von Behinderung bedroht sind.

Darüber hinaus ergeben sich teilweise ergänzende und noch weitergehende Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese möchte für alle Menschen mit Behinderungen die Achtung der ihnen innewohnenden Würde fördern sowie den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern, schützen und gewährleisten.

Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält insbesondere eine weitergehende Definition der Behinderung. Daher kann sie in bestimmten Bereichen zu weitergehenden Leistungsansprüchen als das Sozialgesetzbuch 9 führen. Laut UN-Behindertenrechtskonvention zählen zu den Menschen mit Behinderungen alle Menschen, die langfristige körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese Beeinträchtigungen können die betroffenen Menschen in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.

Wir beraten Sie zu allen Fragen, die rund um die sozialrechtliche Situation behinderter Menschen entstehen. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen zu folgenden Themen: