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Die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.01.2025 ist bereits veröffentlicht.

Den link zur neuen Tabelle finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Düsseldorfer Tabelle wird durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die Tabelle hat zwar keinen Gesetzesrang, wird aber von allen Familiengerichten in sämtlichen Oberlandesgerichtsbezirken bei der Berechnung von Kindesunterhalt angewendet.

Die Mindestunterhaltsbeträge (1. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle) haben sich zwischen dem Jahr 2024 und 2025 nur minimal erhöht.

Alter des Kindes     Unterhalt 2024     Unterhalt 2025

0-5 Jahre                    480 €                  482 €

6-11 Jahre                  551 €                  554 €

12-17 Jahre                645 €                  649 €

ab 18 Jahre                689 €                  693 €

Auch im Jahr 2025  beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 250,-€ monatlich.

Der Entwurf der Ampelkoalition sieht eine Erhöhung um 5,-€ pro Kind also auf 255,-€ pro Kind und Monat vor. Ob dieser Entwurf noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird, ist derzeit offen.

Die Zahlbeträge für den Unterhalt ergeben sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen (=125,- €), volles Kindergeld bei Volljährigen(=250,-€)) vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle.

Ob sich der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen, unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, zum 01.01.2025 ändern wird, können wir noch nicht sagen, da das Kammergericht Berlin seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die in der Regel ab dem 01.01. eines jeden Jahres gelten, erfahrungsgemäß erst im Laufe des Monats Januar veröffentlicht. Derzeit gelten noch die Unterhaltsleitlinien Kammergericht 2024